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Behinderte Auszubildende -
ein Thema für ArbeitgeberInnen?

"Menschen mit Behinderungen" ist kein Thema, vor dem man die Augen verschließen darf. 6,6 Millionen schwerbehinderte Menschen leben zur Zeit in Deutschland. Das Statistische Landesamt verzeichnete 2001, dass allein in Sachsen-Anhalt 86.001 Frauen und 87.474 Männer mit schweren Behinderungen lebten. Kann diese Zahl so gedeutet werden, dass sie für ArbeitgeberInnen eine unrelevante Minderheit darstellt? Eindeutig "Nein!" Schon der Gesetzgeber betont dies ausdrücklich, indem er eine "gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft" fordert. (§ 1 BGG).

Für Sie als ArbeitgeberIn bedeutet dies konkret, dass bei Nichteinstellung eines Behinderten eine vom Staat erhobene Ausgleichsabgabe zu zahlen ist.  Bevor sich ein Unternehmen dazu entschließt diese zu zahlen, sollte es sich jedoch auch über die Vorteile einer Einstellung von behinderten ArbeitnehmerInnen im Klaren sein. In der Praxis zeigt sich, dass bei einem entsprechend ausgestatteten Arbeitsplatz Menschen mit Behinderungen  ihren nichtbehinderten KollegInnen bezüglich Leistungsfähigkeit und Motivation in nichts nachstehen.

Wenn über Chancengleichheit für behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt nachgedacht wird, dann können effektive Lösungen nur unter Berücksichtigung der geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen zum Arbeitsmarkt konzipiert werden. Auch wenn gesetzliche Grundlagen (§§ 97 ff./ SGB III; § 33/ SGB IX) zunächst den Zugang zu den verschiedenen Formen der Erstausbildung unabhängig vom Geschlecht ebnen, weist der Behindertenreport 2001 auf eine geschlechterdifferente Struktur hin. Als Ursache dafür werden “die Doppelbelastung bei Nichtanerkennung des häuslichen Arbeitsaufwandes, das rollenspezifische Rückzugsverhalten von Frauen mit Behinderungen auf Familie und Haushalt, die Umschulung und Qualifikation und die häufige ’Zuweisung’ von niederschwelligen Arbeitsangeboten” angegeben. Unsere in den letzten Monaten durchgeführten Recherchen haben ergeben, dass eine Veränderung der Ausbildungssituation nur durch entsprechende Unterstützung seitens der ArbeitgeberInnen zu realisieren ist! Doch es existieren noch viele Unsicherheiten und Hemmschwellen, die die ArbeitgeberInnen davon abhalten, einen Jugendlichen mit Behinderungen einzustellen.

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